04.07.2024 05:11

Aus Gesetzesentwurf wird Gesetzesbeschluss

Trainingstherapeut:innen dürfen in Zukunft freiberuflich arbeiten!

Alle Trainingstherapeut:innen Österreichs haben mit ihrer ausgezeichneten Arbeit und ihrem professionellen Auftreten ihren Teil zu dieser Gesetzesänderung beigetragen. Oft haben wir mit Trainingstherapeut:innen aus ganz Österreich telefoniert und dabei großes Unverständnis und tiefe Unmachtsgefühle bezüglich der gesetzlichen Situation der vergangenen Jahre gehört. Manche haben selbst Initiative ergriffen. Besten Dank dafür! Unsere Vorstandsmitglieder haben ehrenamtlich jahrelang daran gearbeitet, dass Trainingstherapeut:innen ihre Tätigkeit auch freiberuflich ausführen dürfen. Nach vielen Terminen und Gesprächen, oft Spätabends, am Wochenende oder an Urlaubstagen, werden nun endlich alle Trainingstherapeut:innen für ihr Durchhaltevermögen und ihre wertvolle Arbeit belohnt. Das geänderte MAB-Gesetz, in dem die Trainingstherapie geregelt ist, wird mit 01.01.2025 in Kraft treten.

„§ 29. (1) Die Berufsausübung des/der Trainingstherapeuten/in besteht in der eigenverantwortlichen Ausübung der im Berufsbild gemäß §27 umschriebenen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden.
(2) Die freiberufliche Berufsausübung hat persönlich und unmittelbar zu erfolgen.
(3) Eine Beratung oder Behandlung im Wege von Informations- und Kommunikationstechnologien (Telemedizin) kann erfolgen, wenn diese aus fachlicher Sicht geeignet ist und die lege artis Berufsausübung gewährleistet ist. Patienten/innen sind über die Besonderheiten der Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufzuklären.“
„§27. (2) Die Trainingstherapie durch Sportwissenschafter/innen hat nach ärztlicher Anordnung zu erfolgen.“ (Gesetzesentwurf 4095/A vom 28.06.2024 zur Änderung des MAB-G, S.26f)

Details sind auch im Mitgliederbereich zu finden!

 

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