Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes
Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden.
In der Ausgabe 2023 ist die/der Trainingstherapeut*in auf Seite 178 unter Punkt 16 dargestellt.
Im Vergleich zur Ausgabe 2020 ist die/der Trainingstherapeut*in nicht mehr unter den Medizinischen Assistenzberufen abgebildet, sondern als eigener Gesundheitsberuf gelistet.
Interprofessionelles Symposium rund um die körperliche Aktivität bei Gesunden und kardialen Patienten
Ermäßigte Teilnahmegebühren für VSÖ Mitglieder
2. - 3. Dezember 2022 Kongress- & TheaterHaus Bad Ischl