Telerehabilitation ist eine universell einsetzbare Möglichkeit, längerfristige Rehabilitationserfolge durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu erzielen: Weiterlesen
Der gesetzliche Rahmen ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 Änderung 71/ME: Seit Anfang 2019 besteht die gesetzliche Grundlage für die Telerehabilitation, sprich Fern-Therapie z.B. über PC, Tablet oder Smartphone. Konkret wurde im Gesetzestext im § 302 Abs. 1 Z 1a nach dem Wort "Rehabilitation" der Ausdruck "einschließlich der Telerehabilitation" eingefügt. Mit dieser Ergänzung wird erstmals ausdrücklich festgeschrieben, dass Telerehabilitation als Teil der ambulanten Rehabilitation zur medizinischen Rehabilitation zählt.
Einsatz von Teletherapie in Zeiten von Covid-19: Weiterlesen
Ermäßigte Teilnahmegebühren für VSÖ Mitglieder
2. - 3. Dezember 2022 Kongress- & TheaterHaus Bad Ischl